Impressum:
Marsmin GmbH
Untere Seehalde 50
73660 UrbachE-Mail: info@marsmin.de
Telefon: + 49 1511 5323963
Geschäftsführer: Benz, Martin; Isik, Jasmin,
HRB des Amtsgerichts Stuttgart 794725
Steuernummer 882/001/19937USt-IdNr.: DE368185065
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
a) Sämtliche Verträge über Lieferungen sowie Schuldverhältnisse durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnliche geschäftliche Kontakte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Geschäfte) unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
b) Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Kunden jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
c) Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder –ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
d) Abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen Bedingungen nicht gesondert widersprechen. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebote
a) Unsere Angebote sind freibleibend und stellen lediglich Einladungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn wir sie schriftlich oder in Textform bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben.
b) Unsere Angebote enthalten keine Garantien und keine Übernahme von Beschaffungsrisiken, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
c) Beschaffenheit der Waren oder Leistungen
Die in unseren öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Social-Media Posts, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben.
Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung in unseren vertraglichen Erklärungen, öffentlichen oder nicht öffentlichen Äußerungen oder öffentlichen Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine entsprechende Garantie nicht ausdrücklich und schriftlich übernommen haben.
Wir behalten uns bis zur Lieferung vor, handelsübliche Änderungen, insbesondere Verbesserungen vorzunehmen, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Kunde nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
3. Preise
a) Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise, sonst unsere bei Vertragsschluss gültigen Listenpreise.
b) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise in EURO ab Versendungsort zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer.
c) Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, die auf der Grundlage des geschlossenen Vertrags zu zahlenden Preise für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen nach billigem Ermessen zu erhöhen, wenn sich die Beschaffungskosten erhöhen für:
- für Waren oder Leistungen, die zum Weitervertrieb an den Kunden beschafft werden, – der Bezug von Waren oder Leistungen oder die Erbringung unserer Lieferungen/Leistungen zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden mit erhöhten und/oder weiteren Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen belegt wird; – sich die Lager-, Transport- (einschließlich Transportversicherung) und Verpackungskosten nicht nur unwesentlich erhöhen, – sich die Energie-, Heizkosten und Treibstoffpreise nicht nur unwesentlich erhöhen, – sich die Lohnkosten oder die gesetzlichen Lohnnebenkosten wesentlich erhöhen, – sich die für die Preisberechnung sonstigen maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, von uns nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen.
- Jede Preisanpassung muss der Billigkeit entsprechen, insbesondere darf sie nur in dem zum Ausgleich der Änderung erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung etwaiger Einsparungen erfolgen und nicht durch schuldhaftes Verhalten von uns ausgelöst sein. Sie muss vorab schriftlich mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen unter Angabe des Grundes angekündigt werden. Auf Wunsch des Kunden werden wir die Höhe der Anpassung nachvollziehbar darlegen.
5. Zahlung
d) Unsere Forderungen, insbesondere unsere Entgeltforderungen gegen den Kunden sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Eintritt des Verzuges richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
e) Bei Überweisungen ist die Zahlung rechtzeitig, wenn der Kunde den Zahlungsauftrag so zeitig erteilt hat, dass der Betrag ohne Verschulden der Zahlungsdienstleister rechtzeitig für uns verfügbar ist.
4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung
a) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten einschließlich des Rechts aus § 369 HGB ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem selben Rechtsverhältnis berechtigt.
b) Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
c) Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
5. Anspruchsgefährdung
a) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Kunde vorleistungspflichtig, wenn unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Kunden zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware besteht.
b) Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass wir auch bei Gefährdung unserer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung verweigern können.
c) Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung automatisch ein, wenn der Kunde sich mit einer Rate ganz oder teilweise im Verzug befindet.
d) Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Kunde mit einer Leistung ganz oder teilweise in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.
6. Lieferung, Lieferfristen, Annahmeverzug
a) Lieferfrist und Liefertermin richten sich nach unserer Auftragsbestätigung. Sämtliche Termine und Fristen für die Erbringung von Lieferungen/Leistungen durch uns sind nur verbindlich, wenn sie von uns als verbindlich bezeichnet worden sind. Werden nach Vertragsschluss Änderungen an Inhalt oder Umfang der Lieferung vereinbart, beginnt die Lieferfrist für die gesamte Lieferung von neuem zu laufen. Auch wenn für die Lieferung oder Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder der Lieferung oder Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Lieferung oder Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, geraten wir ausschließlich durch Mahnung des Kunden in Verzug.
b) Liefertermin oder Lieferfrist sind eingehalten, wenn die Ware termingerecht abgesandt wurde oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
c) Eine angemessene Verlängerung der Leistungs- oder Lieferfristen tritt ein, auch wenn wir uns bereits in Verzug befinden, wenn wir wegen nicht von uns zu vertretender Umstände, insbesondere mangelhafte oder fehlende Selbstbelieferung Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, bei höherer Gewalt, bei hoheitlichen Beschränkungen oder Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit unserer Belegschaft bei Epidemien oder Pandemien, Krieg oder Naturkatastrophen zur Lieferung oder Leistung außer Stande sind. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach den Bestimmungen dieser Bedingungen nicht ein Recht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag zusteht.
d) Nimmt der Kunde als Käufer Ware nicht fristgemäß ab oder befindet er sich in Annahmeverzug, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunde mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Als Schadenersatz können wir pauschal 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Im Rahmen des Annahmeverzuges sind wir berechtigt, unsere Mehraufwendungen nach unseren jeweils üblichen Sätzen, hilfsweise zu marktüblichen Sätzen zu berechnen, insbesondere für Personaleinsatz und Lagerung, sofern nicht nachweislich nur wesentlich geringere Mehraufwendungen entstanden sind. Die Geltendmachung tatsächlich höherer Mehraufwendungen bleibt uns vorbehalten.
e) Bestellungen auf Abruf sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von 2 Monaten abzunehmen.
f) Zur Versicherung der Ware sind wir nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden, unter Angabe von Versicherungsart und -summe, in seinem Angebot und gegen Vorschuss der Versicherungskosten verpflichtet.
7. Gefahrübergang
a) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über, auch wenn wir weitere Leistungen, wie den Transport übernommen haben oder die Transportkosten tragen.
b) Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Versandbereitschaft auf den Kunden über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die er Kundeverlangt, sofern er Kundeeine Versicherung benennt und die Kosten im Voraus bezahlt.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung aller unserer bestehenden und nach Vertragsschluss entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung auf den Kunden über.
b) Bis zum Erlöschen des Vorbehaltseigentums gelten folgende Vorschriften:
- Der Kunde ist zu pfleglicher Behandlung und Versicherung der gelieferten Ware verpflichtet. Er ist berechtigt, diese im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Unternehmer weiterzuveräußern, solange er sich nicht in Verzug befindet. Ebenso ist der Kunde zur Be- und Verarbeitung der Ware für uns als Hersteller berechtigt, ohne dass uns aber daraus Verpflichtungen entstehen. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, geht das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Wertes der Ware auf uns über, die der Kunde unentgeltlich für uns verwahrt.
- Die dem Kunden aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund erwachsenen Ansprüche tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Weiterveräußerung der gelieferten Ware ist ausgeschlossen, wenn die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund erwachsenen Forderungen unabtretbar sind.
- Der Kunde wird ermächtigt, die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund erwachsenen Ansprüche einzuziehen, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht die Voraussetzungen von Ziff. 7 (Anspruchsgefährdung) dieser Geschäftsbedingungen oder von § 321 BGB eintreten. Der Kunde ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen, soweit die gesicherten Forderungen fällig sind.
- Auf unser Verlangen ist der Kunde zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
- Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der dem Kunde nach dieser Ziffer auferlegten Pflichten, insbesondere seiner Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Ware und die Pflicht zur Abführung der eingezogenen Beträge, sind wir berechtigt, hinsichtlich der noch nicht bezahlten Waren die Herausgabe der gelieferten Waren oder Abtretung der gegen Dritte bestehenden Herausgabeansprüche des Kunden zu verlangen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der gelieferten Ware liegt dann kein Rücktritt vom Vertrag.
- Übersteigt der nach dem erzielbaren Erlös zu bemessende Wert der sicherungshalber abgetretenen Forderungen die Höhe der gesicherten Forderung um mehr als 20%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung verpflichtet.
9. Schadensersatzansprüche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
a) Haftungsbegrenzung dem Grunde nach
Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen oder wenn die fällige Leistung von uns nicht oder nicht wie geschuldet erbracht wird, wegen Verzugs oder bei Mängeln stehen dem Kunde nur zu für:
aa) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung,
bb) sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und
cc) Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen.
b) Haftungsbegrenzung der Höhe nach
Für Schäden aus der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) und für Schäden aus grober Fahrlässigkeit, soweit diese nicht unter Buchstabe a) aa oder cc) fallen, haften wir nur für den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses.
c) Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen
Die vorstehenden Absätze gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakte entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunde zustande, so gelten Schadensersatzansprüche des Kunden als erlassen, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen bei bestehendem Vertrag begründet wären.
d) Ansprüche aus übergegangenem Recht
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche, die der Kunde aus übergegangenem Recht geltend macht. Auf ausländisches Recht kann sich der Kunde nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen und dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen begründet wäre.
e) Verjährung
Unbeschadet Ziffer der vorstehenden Regelungen verjähren sonstige Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden nach einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Garantie (§ 443 BGB) sowie Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
f) Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach dieser Ziffer hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten.
g) Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter
Soweit die Haftung nach dieser Ziffer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Ansprüche des Kunden bei Mängeln
a) Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei Sachmängeln
Ist der Vertrag mit dem Kunden ein beiderseitiges Handelsgeschäft, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit auch für Rechtsmängel gilt.
In allen übrigen Fällen gilt, dass der Kunde die Ware bei Eingang zu untersuchen und offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Eingangsuntersuchung erkennbare oder später offensichtlich spätestens innerhalb von 2 Wochen zu rügen hat, andernfalls er mit seinen Mängelansprüchen ausgeschlossen ist.
b) Sachmängel bei gebrauchten Sachen
Beim Kauf gebrauchter Sachen sind die Rechte des Kunden wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) oder falls wir den Mangel arglistig verschwiegen haben sollten (§ 444 BGB).
c) Nacherfüllung
Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Unsere Pflicht, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, ist in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz sowie Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.
d) Rückgriffsansprüche (§ 445a BGB)
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur, wenn der Endabnehmer kein Verbraucher ist: Rückgriffsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn wir den Mangel zu vertreten haben; wird der Kunde von einem Abnehmer auf Nacherfüllung in Anspruch genommen, so stehen ihm Rückgriffsansprüche gegen uns nur zu, wenn er uns seinerseits Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat. Rückgriffsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn wir nicht unsererseits zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt gewesen wären. Rückgriffsfähig sind nur Nacherfüllungsaufwendungen, die zu einer erfolgreichen Nacherfüllung geführt haben. Hat der Kunde die Kaufsache zurückgenommen oder der Abnehmer den Kaufpreis gemindert, so stehen dem Kunden Rückgriffsansprüche gegen uns nur zu, wenn er Rücknahme oder Minderung nicht durch Nacherfüllung hätte abwenden können. In der Höhe ist der Rückgriffsanspruch des Kunden auf die Höhe des Netto-Kaufpreises der betroffenen Ware beschränkt.
e) Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Garantie (§ 443 BGB) oder falls wir den Mangel arglistig verschwiegen haben sollten (§ 444 BGB), gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.
Alle übrigen Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln neu hergestellter Sachen oder Werkleistungen, insbesondere auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren nach Ablauf eines Jahres.
Satz 1 und 2 gelten für Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, verjähren innerhalb von 5 Jahren.
11. Mitwirkung des Kunden bei Mängeln
a) Nimmt uns der Kunde auf Nacherfüllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
b) Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.
13. Geheimnisschutz
a) Sämtliche uns von dem Kunde zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Informationen sind nicht vertraulich, soweit der Kunde diese nicht als vertraulich bezeichnet. Bedienen wir uns zur Erbringung einer Lieferung oder Leistung Dritter, so können wir in jedem Fall Daten des Kunden an diese weitergeben, soweit dies für die Erreichung des vertraglichen Zwecks erforderlich ist.
b) Von uns dem Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Daten und Informationen sind geheimzuhalten, insbesondere Informationen, die die Nutzung unserer Leistungen ermöglichen oder erleichtern. Dem Kunde ausgehändigte Zeichnungen und Unterlagen bleiben unser Eigentum und sind auf Anforderung herauszugeben. Auf unser Verlangen sind die Personen, die Zugang zu diesen Informationen erhalten, gemeinsam zu vereinbaren.
14. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Verjährung
a) Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
b) Die Vertragssprache ist deutsch.
c) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Kunde an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber allen anderen Kunden wird unser Sitz als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
d) Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.
e) Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
14. HINWEIS AUF EU-STREITSCHLICHTUNG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.